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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Aufträge, Lieferungen und

Leistungen zwischen dem Einzelunternehmen “Calvin Corte – Baustelleneinrichtung" - Mobilzaun

Berlin (nachfolgend "Vermieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Mieter") über die Vermietung von

Bauzäunen und dazugehörigen Produkten und Dienstleistungen. Sie gelten sowohl für private als

auch gewerbliche Mieter.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter ein Angebot des Vermieters schriftlich annimmt oder

der Vermieter eine schriftliche Bestätigung der Bestellung versendet. Mündliche Absprachen sind nur

verbindlich, wenn sie durch eine schriftliche Bestätigung des Vermieters festgehalten werden.

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3. Mietdauer und Übergabe der Mietsache

Die Mietdauer beginnt mit der Überlassung der Mietsache an den Mieter und endet mit der Abholung

der Mietsache. Eine vorzeitige Rückgabe entbindet nicht von der Zahlung der vereinbarten

Mietgebühren. Verlängerungen der Mietzeit sind rechtzeitig mit dem Vermieter abzustimmen. Der

Vermieter behält sich das Recht vor, bei Rückgabe die Mietsache auf ihren Zustand zu prüfen. Mit der

Übergabe der Mietsache geht die Gefahr des Verlusts, Diebstahls oder der Beschädigung auf den

Mieter über.

4. Lieferung und Abholung

Die Lieferung und Abholung erfolgt zum vereinbarten Termin. Der Mieter hat sicherzustellen, dass der

Zugang zur Lieferadresse uneingeschränkt möglich ist. Verzögerungen oder Mehrkosten durch nicht

gewährten Zugang gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter bietet auf Wunsch auch den Auf- und

Abbau der Bauzäune an. Dieser Service ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Sollte der

Mieter den Aufbau selbst durchführen, haftet er für eine ordnungsgemäße Montage. Der Mieter ist

verpflichtet, die Mietsache nach Erhalt umgehend auf mögliche Mängel zu überprüfen, sofern dies

unter normalen Geschäftsbedingungen machbar ist. Stellt er einen Defekt oder eine Abweichung fest,

muss er den Vermieter unverzüglich darüber informieren.

Erfolgt keine Mitteilung, gilt die Mietsache als ordnungsgemäß übergeben und mängelfrei. Versteckte

Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen unmittelbar nach ihrer Entdeckung gemeldet werden,

andernfalls gilt die Mietsache auch in diesem Zustand als akzeptiert. Dies gilt ebenso für fehlerhafte

oder unvollständige Lieferungen.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, vor einer gewünschten Standortänderung die Zustimmung des Vermieters

einzuholen. Die Entscheidung über die Genehmigung liegt im Ermessen des Vermieters. Etwaige

dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Mieter.

6. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

Die Mietpreise verstehen sich als Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), d. h. sie

enthalten keine Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne

Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu

verlangen. Der Vermieter kann eine Kaution zur Absicherung der Mietsache verlangen. Diese wird

nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Bauzäune erstattet. Der Mieter ist nur berechtigt, mit

Forderungen gegenüber dem Vermieter aufzurechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig

festgestellt sind. Ein Recht zur Leistungsverweigerung oder Zurückbehaltung steht dem Mieter nur zu,

wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.

7. Nutzung und Sorgfaltspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, die Bauzäune sachgerecht zu nutzen und vor Diebstahl, Beschädigung

oder zweckentfremdeter Nutzung zu schützen. Die Bauzäune dürfen nicht an Dritte weitervermietet

oder in einer Weise verwendet werden, die gegen geltende Vorschriften verstößt. Beschädigungen

oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Sollten behördliche Genehmigungen für

die Nutzung der Bauzäune erforderlich sein, obliegen deren Einholung und die Kosten dem Mieter.

Der Mieter stellt sicher, dass der Untergrund ordnungsgemäß befestigt und für die Aufstellung der

Mietsache geeignet ist. Der Mieter darf keine Eigenwerbung oder Werbung Dritter an der Mietsache

anbringen, es sei denn, der Vermieter wurde vorher informiert und hat seine ausdrückliche

schriftliche Zustimmung erteilt.

8. Haftung und Versicherung

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Risiken, die aus dem Betrieb der Mietsache entstehen.

Der Mieter haftet für Schäden und Verluste, die während der Mietzeit entstehen, sofern diese nicht

auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.

Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Bauzäune gegen Diebstahl gesichert sind. Es wird

empfohlen, eine Versicherung gegen Diebstahl und Beschädigung abzuschließen. Der Vermieter

haftet nicht für Schäden oder Unfälle, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Bauzäune entstehen.

9. Rückgabe der Bauzäune

Die Rückgabe hat in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen. Fehlende oder beschädigte Teile

werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Bauzäune sauber

und unbeschädigt zur Abholung bereitstehen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei

erheblicher Verschmutzung Reinigungskosten zu berechnen.

10. Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt

werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die nachhaltige Verletzung der vertraglichen Pflichten

durch den Mieter, z. B. Zahlungsverzug oder unsachgemäße Nutzung der Bauzäune. Im Falle einer

Kündigung ist der Mieter verpflichtet, die Bauzäune unverzüglich zurückzugeben.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem

Vertrag ist Berlin. Der Vermieter behält sich das Recht vor, an einem anderen gesetzlichen

Gerichtsstand zu klagen.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine gesetzlich zulässige

Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Diese AGB sind ab 01.02.2025 gültig.

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